1988
Am Dienstag, den 10. Mai 1988 erhielt der Staatsratsvorsitzende
der DDR, Erich Honecker,einen Einschreibebrief
mit Rückschein. Neben dem Anschreiben aus
West-Berlin enthielt diese Postsendung auch eine
Maxi-Single – eine 30-cm-Vinyl-Schallplatte.
In dem Brief bat der Produzent dieser Schallplatte um
die politische Zustimmung zur Veröffentlichung des
darauf befindlichen Musikstückes.
Es handelte sich bei diesem Werk um die „Vereinigung“
der beiden Nationalhymnen der Deutschen
Demokratischen Republik und der Bundesrepublik
Deutschland. Bei beiden Hymnen wurden nicht nur
die Texte miteinander neu kombiniert, sondern es
wurden auch die Melodien mit dem Text der jeweils
anderen Hymne verbunden.
Dieses neue Stück sollte unter dem Titel „DDBR“
(Deutsche Demokratische Bundesrepublik) erscheinen
und wurde von einer fiktiven Gruppe mit dem
Namen „Eintracht Germany“ vorgetragen.
Damit erhielt Erich Honecker schon an dem besagten
Dienstag im Mai 1988 eine Botschaft von dem folgenden,
unvermeidlichen Zusammenwachsen der
beiden deutschen Staaten.
Seine Weigerung, die Zeichen der Weltzeit richtig zu
deuten, veranlasste ihn, die Veröffentlichung dieser
kleinen und doch so bedeutsamen Vision zu verbieten.
So wurde diese „Performance“ zum Menetekel für
Erich Honecker – und somit das „Erste Deutsche Menetekel“
nach 1945.